Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 8. Juni 2016 die Rechtmäßigkeit des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum bestätigt (Urteil). Es folgte damit nicht der Argumentation der Kläger, unter ihnen auch das Unterkunftsportal Wimdu. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hat jedoch die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. Wimdu kündigte an, sich mit diesem Urteil nicht zufriedengeben zu wollen und zeigt sich kämpferisch für seine inserierenden Vermieter.
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